Secondhand?



Vieles spricht für Secondhand-Kleidung. Allergiker freuen sich darüber, daß die Textilien bereits vielfach gewaschen wurden. So sind chemische Zusätze weitestgehend verschwunden. Wenn ein Kleidungsstück gebraucht noch gut aussieht, bedeutet es, daß es belastbar ist, also mit Sicherheit noch ein weiteres Kind aushalten wird. Es ist auch schlicht finanziell nicht machbar, das Kind mit jedem gewachsenen Zentimeter wieder vollständig mit Neuware auszustatten.


Umstandsmode und Babykleidung



Bei uns erhalten Sie intakte, gewaschene Textilien bekannter Marken, aber auch günstigerer Hersteller zu fairen Preisen.


Kinderwagen und Buggies  secondhand kaufen?


Ja, das kann man bei uns unbesorgt machen. Allerdings sollten Sie dies nur tun, wenn Sie sich zutrauen, einen Kinderwagen selbst genau prüfen zu können. Sonst erleben Sie nach kurzer Zeit vielleicht eine böse Überraschung. Wir hören immer wieder von Secondhand-Shops, die ihren Kunden sagen, sie würden die Kinderwagen "nur vermitteln" und gäben daher keine Gewährleistung. Wir empfehlen, von solchen Geschäften und Kinderwagen Abstand zu nehmen. Kein gewerblicher Händler kann die Gewährleistung ausschliessen. Und kein seriöser Händler wird dies versuchen.
Wir geben auf alle gebrauchten Kinderwagen und Buggies, die Sie bei uns erwerben, 12 Monate Gewährleistung. Dazu stehen wir.
Aus diesem Grund finden Sie bei uns aber auch nur wenige gebrauchte Kinderfahrzeuge. Wir sind schon bei der Annahme wählerisch.


Gebrauchte Umstandsmode, Kinderkleidung und Spielzeug bei Secondino verkaufen

  • Gerne verkaufen wir Ihre gut erhaltenen Baby- und Kinderkleidung, sowie Gebrauchsartikel und Spiele. Dabei achten wir sehr auf die Qualität. Ware mit deutlichen Gebrauchsspuren möchten wir nicht anbieten.
  • Bitte vereinbaren Sie unter 040 417621 einen Termin, zu dem Sie ihre Sachen bei uns vorbeibringen. Gemeinsam besprechen wir den Verkaufspreis und schliessen einen Kommissionsvertrag ab. Ggf. unterbreiten wir Ihnen bei dieser Gelegenheit auch ein Sofort-Kauf Angebot.
  • Bei Vertragsablauf holen Sie die nicht verkauften Sachen ab und lassen sich Ihren Anteil vom Verkaufserlös (50% vom Nettoertrag) auszahlen.
  • Artikel, die vier Wochen nach Vertragsende nicht verkauft und nicht abgeholt worden sind, spenden wir regelmässig sozialtätigen Organisationen.
  • Wenn Sie sonst noch Fragen haben, sprechen Sie uns einfach darauf an!

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